Mitführen und Aushändigen von Fahrzeugpapieren
Mitführen und Aushändigen von Fahrzeugpapieren | |||
174 | Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt | 4 Abs. 5 Satz 1 11 Abs. 5 26 Abs. 1 Satz 6 48 Nr. 5 | 10 EUR |
Mitführen und Aushändigen von Führerscheinen und Bescheinigungen | |||
168 | Führerschein oder Bescheinigung oder die Übersetzung des ausländischen Führerscheins nicht mitgeführt | 75 Nr. 4 i.V.m. den dort genannten Vorschriften | 10 € |
168a | Führerscheinverlust nicht unverzüglich angezeigt und sich kein Ersatzdokument ausstellen lassen | 75 Nr. 4 | 10 € |