Antwort28

Sonstige Schäden

Grundsätzlich sind Sie in vermögensrechtlicher Hinsicht so zustellen, wie Sie vor dem Unfall gestanden haben. Wurde durch den Unfall zum Beispiel auch Ihre Hose zerrissen oder ein mitgeführter Gegenstand beschädigt, so können Sie auch diese Schäden grundsätzlich ersetzt verlangen.

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