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Antwort 1

Was für Rechte habe ich, wenn ich mein Fahrzeug zur Reparatur gegeben habe und die Werkstatt mehr Reparaturen durchführt, als ich in Auftrag gegeben hatte?

Antwort 2

Wie kann ich mich davor schützen, dass ohne Auftrag zusätzliche Arbeiten an meinem Fahrzeug durchgeführt werden?

Antwort 3

Meine Werkstatt weigert sich, mein Fahrzeug herauszugeben. Sie wollen, dass ich zunächst den Preis für die Reparatur bezahle. Darf die Werkstatt das?

Antwort 4

Nach einer Reparatur tritt der gleiche Mangel wieder auf. Welche Ansprüche habe ich gegenüber der Werkstatt bei einer mangelhaften Reparatur?

Antwort 5

Was ist, wenn der Mangel bei einer weit entfernten Fahrt auftritt?

Antwort 6

Wie oft hat die Werkstatt das Recht einen Mangel nachzubessern?

Antwort 7

Was für Rechte habe ich, wenn die Werkstatt, in der ich das Fahrzeug habe reparieren lassen, den Mangel nicht beheben kann?

Antwort 8

Innerhalb welcher Frist haftet meine Werkstatt für die mangelhafte Reparatur?

Antwort 9

Mein Fahrzeug wurde bei der Durchführung einer Reparatur von einem Dritten beschädigt. Haftet hierfür meine Werkstatt?

Antwort 10

Ich habe mein Fahrzeug zur Reparatur gegeben. Zuvor habe ich mir einen Kostenvoranschlag machen lassen. Nun verlangt die Werkstatt einen viel höheren Betrag. Zu Recht?

Antwort 11

Ich habe mir bei meiner Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen. Ich habe die Reparatur dann in einer anderen Werkstatt durchführen lassen. Hatte die Werkstatt einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Kostenvoranschlag?

Antwort 12

Bei der Beauftragung meiner Werkstatt mit der Durchführung der Reparatur wurde mir zugesagt, dass die Reparaturen lediglich drei Tage dauern würden. Nunmehr dauern die Reparaturen bereits über eine Woche. Was für Ansprüche habe ich?

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