Ihr Unfall sollte nicht Ihr Schaden bleiben!

Im Fall eines Unfalls werden oftmals mehrere Rechtsgüter der Unfallbeteiligten verletzt. Selbstverständlich hat der Geschädigte einen Anspruch darauf, diese Schäden vom Schädiger ersetzt zu verlangen. DA nicht alle Verkehrsteilnehmer die teils erheblichen Schäden aus eigener Tasche ersetzen können., sieht das Gesetz zu Recht vor, dass jedes Fahrzeug welches im Verkehr bewegt wird eine Haftpflichtversicherung haben muß. Die Ansprüche der Geschädigten können aus diesem Grund sowohl direkt gegen den Schädiger als auch gegenüber seiner Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Unterscheiden sich Schädiger und Halter des Fahrzeugs kann gem. 7 StVG Ansprüche auch direkt gegen den Halter geltend gemacht werden. Somit stehen Ihnen im Fall eines Unfalls als Geschädigter mehrere Anspruchsgegner zu Verfügung. Zum einen können sie Ihre Schäden grundsätzlich vom Fahrer des Fahrzeugs, vom Halter des Fahrzeugs und von der dahinterstehenden Haftpflichtversicherung ersetzt verlangen.

Da die Haftpflichtversicherung bei einem Unfall immer mit im Boot ist und die Versicherung auch zahlungsfähig ist, ist es ratsam die Ansprüche direkt gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Sie können die Haftpflichtversicherung direkt beim Schädiger erfragen. Lassen Sie sich vom Schädiger am Unfallort am besten seine Versicherungskarte geben. Hat dieser die Karte nicht bei sich, so notieren sie sich den Namen der Versicherung, ggf. die Adresse und die Versicherungsnummer. Zudem sollten sie sich am Unfallort selbstverständlich neben dem Namen und der Adresse des Fahrers und das Kfz-Kennzeichen notieren.

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