Der TÜV meines Autos war am 1.1.07 abgelaufen. Ich habe mein Fahrzeug am 1.3.2007 zum TÜV gebracht. Dort wurde mir nur TÜV bis zum 1.1.09 bescheinigt. Ist das richtig?
Was gilt, wenn in dem TÜV-Bericht Mängel festgestellt wurden?
Muss ich die Untersuchungsberichte bezüglich der Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung aufheben?
Was für Prüfungszeiträume gelten beim TÜV für Wohnmobile?
Was droht, wenn die HU-Fristen überschritten werden?
Was droht, wenn die AU-Fristen überschritten werden?