Verkehrsunfall- Was jetzt?

Gut zu wissen!

Falls Sie als Geschädigter oder Verursacher in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, so sollten Sie wissen, welche Ansprüche und Rechte Sie gegenüber wem haben und wie Sie diese umfangreich und am effektivsten durchsetzen können. Die anwaltliche Erfahrung zeigt: Geschädigte lassen sich oftmals von den Versicherungen abspeisen und setzen ihre Ansprüche nur unvollkommen durch. Nicht selten können noch erhebliche Beträge bei den Versicherungen nachgefordert werden, von denen die Geschädigten nichts wußten. Ganz regelmäßig können mehrere hundert oder sogar tausend Euro noch von den Versicherungen gefordert werden, wenn man weiß, auf was es ankommt und den Versicherungen zeigt, dass man weiß, wovon man spricht.

Oder wissen Sie, was Sie tatsächlich bei einem Unfall für Ansprüche haben? Nutzungsausfallentschädigung, Restwert, Haushaltsführungsschaden, merkantiler Minderwert, Betriebsgefahr. Sie sollten wissen, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt, um mit der Versicherung auf Augenhöhe verhandeln zu können.

Lesen Sie im umfassenden Ratgeber "Verkehrsrecht" alles Wissenwerte rund um das Thema "Verkehrsunfall" unter anderem zu diesen Themen:

  • Wann steht Ihnen ein Schmerzensgeld zu und wie können Sie dieses möglichst hoch abrechnen.

  • Nutzen Sie die bestmögliche Abrechnung Ihres Fahrzeugschadens. Informieren Sie sich, welche Schäden Ihre Versicherung in welchem Umfang bezahlen muß. Oftmals versuchen die Versicherungen den Schaden möglichst runter zu rechnen. Haben Sie ein Auge darauf und machen Sie der Versicherung klar, dass Sie wissen, welche Rechte Sie haben. Sie werden sehen, welche Summen die Versicherung dann noch nachreguliert.

  • Berechnen Sie Ihren Nutzungsausfall korrekt. Die Versicherungen zahlen diesen Posten so gut wie nie freiweillig. Treten Sie der Versicherung auf die Füße und lassen Sie sich auch die entgangene Nutzungsmöglichkeit Ihres Fahrzeuges bezahlen.

  • Mietwagenkosten: Auch diese sind von der Versicherung grundsätzlich zu ersetzen. Aber Vorsicht: Mit Mietwagen als Ersatz von Unfallwagen wird viel Geld verdient. Nicht selten berechnen die Vermieter den Unfallgeschädigten mehr Geld als nötig. Mit Vertragsunterzeichnung ist der Unfallgeschädigte der Vertragspartner. Versicherungen zahlen häufig nur einen Teil der Mietwagenkosten freiwillig.

  • Auch die Gutachterkosten sind grundsätzlich von der Versicherung zu übernehmen. Lesen Sie, was Sie schon bei der Auswahl des Gutachters unbedingt beachten sollten. Denn mit dem Gutachten werden häufig schon die entscheidenden Weichen gestellt.

  • Machen Sie den Minderwert Ihres verunfallten Fahrzeugs geltend. Denn falls Ihr Fahrzeug später weniger Wert ist, bleiben Sie ansonsten auf dem Verlust hängen.

  • Informieren Sie sich, gegen wen Sie welche Ansprüche am effekivsten durchsetzen können und wie Sie dies in möglichst kurzer Zeit tun. Laufen Sie Ihren Ansprüchen nicht unnötig lange hinterher.

  • Lesen Sie, wie Sie durch eine kurze Nachfrage herausfinden können, welche Versicherung der Fahrer hat.

  • Was Sie bei der Anspruchstellung generell beachten sollten und wie Sie unnötigen Ärger mit der Versicherung vermeiden.

  • Wie Sie unberechtigte Ansprüche effektiv abwehren können.

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