Gutachter der Versicherung
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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)
Gutachter der Versicherung
Lassen Sie den Schaden nicht von einem Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung begutachten. Es leuchtet ein, dass Gutachter, deren Arbeit- bzw. Auftraggeber ja schließlich die Versicherung ist, den Schaden eher versuchen gering zu halten. Ist beispielsweise ein Kotflügel verbeult, so könnte dieser ausgebeult oder komplett erneuert werden. Es bleibt zu befürchten, dass sich die Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Zweifelsfall eher für die günstigere und nicht unbedingt für die geschädigtenfreundlichste Variante entscheiden werden. Sie haben aber ein Recht auf einen unabhängigen oder sogar geschädigtenfreundlichen Gutachter. Nutzen Sie dieses Recht. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann Ihnen die Inanspruchnahme eines unabhängigen Gutachters nicht verweigern!