Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

246

Mobil- oder Autotelefon verbotswidrig benutzt

23 Abs. 1a 49 Abs. 1 Nr. 22

246.1

als Fahrzeugführer

40 €

246.2

als Radfahrer

25 €

247

Als Führer eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt

23 Abs. 1b 49 Abs. 1 Nr. 22

75 €

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