Übermäßige Straßenbenutzung
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Übermäßige Straßenbenutzung |
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115 |
Als Veranstalter erlaubnispflichtige Veranstaltung ohne Erlaubnis durchgeführt |
29 Abs. 2 Satz 1 49 Abs. 2 Nr. 6 |
40 € |
116 |
Ohne Erlaubnis Fahrzeug oder Zug geführt, dessen Maße oder Gewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten oder dessen Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld ließ |
29 Abs. 3 49 Abs. 2 Nr. 7 |
40 € |