Übermäßige Straßenbenutzung

Übermäßige Straßenbenutzung

Übermäßige Straßenbenutzung

115

Als Veranstalter erlaubnispflichtige Veranstaltung ohne Erlaubnis durchgeführt

29 Abs. 2 Satz 1 49 Abs. 2 Nr. 6

40 €

116

Ohne Erlaubnis Fahrzeug oder Zug geführt, dessen Maße oder Gewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten oder dessen Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld ließ

29 Abs. 3 49 Abs. 2 Nr. 7

40 €

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