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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Unfalltote

Im Straßenverkehr sterben pro Jahr immer noch mehrer Tausend Menschen. Selbstverständlich sind Unfälle mit Toten stets am belastendsten für alle Unfallbeteiligten. Zudem werden auch Angehörige und Freunde des Unfalltoten meist stark emotional berührt. Auch bei tödlichen Unfällen gibt es einige Besonderheiten für die Unfallbeteiligten zu beachten:

Zivilrechtlich:
Im Fall eines Unfalles mit einem Toten können von den Angehörigen, den Erben des Unfalltoten, gegen den Unfallverursacher abgeleitete und originäre, also eigene, Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend gemacht werden. In erster Linie sind das auf die Erben nach dem Todeseintritt übergeleitete Ansprüche des Verstorbenen auf Schadensersatz z.B. für Schmerzen zwischen Unfall und Todeseintritt. Zu dem können die Erben auch alle weiteren Ansprüche z.B. für das beschädigte Fahrzeug im eigenen Namen gegen den Unfallverursacher bzw. gegenüber dessen Haftpflichtversicherung durchsetzen.

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