Hilfe für cannabisauffällig Fahrer

Beratung durch Experten:

Rechtsanwalt Dr. Pott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht und beschäftigt sich als Fachautor einschlägiger Literatur insbesondere mit den Auswirkungen von Straf- und Bußgeldverfahren auf etwaige Reaktionen von Fahrerlaubnisbehörden.

In unzähligen Straf- und Führerscheinverfahren konnte Rechtsanwalt Dr. Pott seine Mandanten vor einer Entziehung der Fahrerlaubnis bewahren. Gerade der Bereich "Drogen im Straßenverkehr" und die Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis kann verlässlich nur von wirklichen Spezialisten im Ganzen überschaut werden. Diese Übersicht im Zusammenhang mit exakten Detail- und Urteilskenntnissen ist die Vorraussetzung um den Betroffenen optimal verteidigen zu können.

Dr. Pott verfügt aufgrund der langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht und in der Praxis der Fahrerlaubnisbehörden über die Kenntnisse, die notwendig sind, um Betroffene vor Fahrerlaubnisbehörden und Verwaltungs- und Strafgerichten kompetent zu vertreten. Dies ist die Grundlage für die bestmögliche Vertretung des Mandanten, um eine Entziehung der Fahrerlaubnis schon im Keim zu verhindern.

Falls Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis wegen Alkohol oder in Bezug auf den Besitz oder Konsum von Cannabis droht oder gegen Sie bereits ein Ermittlungsverfahren oder Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist oder droht, können auch Sie sich per Email pott@rpp.de an Rechtsanwalt Dr. André Pott wenden. Für die Prüfung der Erfolgsaussichten werden in der Regel 100 € (inklusive Mehrwertsteuer) als Vorschuss angefordert. Die Möglichkeiten der weiteren Vertretung und etwaige weitere Kosten werden dann im Anschluss erörtert.

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, werden die Kosten in der Regel von der Rechtschutzversicherung erstattet.

Überprüfung der Maßnahme ist zwingend!

  • Ist die Anordnung materiell rechtmäßig. Das heißt, durfte die Fahrerlaubnisbehörde überhaupt die Beibringung eines MPU-Gutachtens oder eines ärztlichen Gutachtens anordnen?

  • Ist die Anordnung formell rechtmäßig. Das heißt, hat die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines MPU-Gutachtens oder eines ärztlichen Gutachtens formell richtig angeordnet?

  • Durfte die Fahrerlaubnisbehörde auf einen regelmäßigen Konsum schließen?

  • Durfte die Fahrerlaubnisbehörde auf einen gelegentlichen Konsum schließen?

  • Durfte die Fahrerlaubnisbehörde den behaupteten einmaligen Konsum ausschließen?

  • Sind die zugrunde gelegten THC- und THC-COOH-Werte zu beanstanden und hat die Fahrerlaubnisbehörde die korrekten Schlüsse aus diesen Werten gezogen?

  • Liegt beim regelmäßigen Konsum im Einzelfall eine Ausnahme von der Regelungeeignetheit vor?

  • Durfte die Fahrerlaubnisbehörde auf ein fehlendes Trennungsvermögen schließen und hat sie die THC-Werte richtig gedeutet?

  • Hat die Fahrerlaubnisbehörde im Hinblick auf die grundrechtlich garantierten Grundsätze der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit auch im Hinblick auf die einschlägige Rechtsprechung de Bundesverfassungsgerichts ihr Ermessen richtig ausgeübt?

  • Kann eine Entziehung der Fahrerlaubnis abgewendet werden?

  • Kann mit der Fahrerlaubnisbehörde eine andere Lösung einvernehmlich gefunden werden?

  • Kann dem Betroffenen durch Verzögerung des Straf- bzw.. Bußgeldverfahrens mehr Zeit für eine nachzuweisende Abstinenz verschafft werden?

  • Kann bereits im Strafverfahren eine Entziehung der Fahrerlaubnis verhindert werden?

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