Beachten Sie Besonderheiten bei Fahradunfällen!

Jedes Jahr kommt es zu oftmals schweren Unfällen zwischen motorisierten Verkehrsteilnehmern und Fahrradfahrern. Kommt es zwischen einem motorisierten Fahrzeug und einem Fahrrad zu einem Unfall so gilt faktisch oftmals eine Schuldvermutung zu Lasten des Führers des motorisierten Fahrzeuges. Dies ist aber selbstverständlich nicht immer der Fall. Auch Fahrradfahrer können selbstverständlich einen Unfall schuldhaft verursachen, in dem sie z.B. verkehrt herum in eine Einbahnstraße, bei rot über die Ampel oder über gesperrte Bürgersteige fahren. Kann ein solches Verschulden des Fahrradfahrers festgestellt werden, so kann dieser auch zu 100% für einen von ihm verschuldeten Unfall haften.

Auch bei der Unfallabwicklung gibt es Besonderheiten, die von den Beteiligten berücksichtigt werden müssen.

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