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Kann ich ein Abschleppen dann verhindern, wenn ich in meinem Auto einen Zettel mit meiner Telefonnummer hinterlege?

Einige Fahrzeugführer legen in ihren Fahrzeugen einen Zettel aus, auf dem die Telefonnummer, als auch die Anschrift und der Name des Fahrers steht. Regelmäßig ist auf dem Zettel dann noch der Satz zu finden: "Bitte nicht abschleppen. Komme für den Fall, dass das Fahrzeug im Halteverbot steht, nach Anruf sofort."

Die Rechtsprechung hat teilweise anerkannt, dass ein Fahrzeug dann nicht abgeschleppt werden darf, wenn für denjenigen, der die Abschleppmaßnahme anordnet, ohne weiteres schnell und unkompliziert der Fahrer zu ermitteln gewesen wäre.

Es stellt sich jedoch regelmäßig die Frage, wann ein Fahrer tatsächlich schnell und ohne Verzögerung erreichbar ist. Dies wird allenfalls dann anzunehmen sein, wenn gewährleistet und für den Beamten erkennbar ist, dass der Fahrer durch einen kurzen Anruf sein Fahrzeug tatsächlich unverzüglich wegfahren wird. Der anordnende Beamte ist nicht verpflichtet erst mehrere Telefonnummern zu wählen oder eine halbe Stunde zu warten. Die pauschale Angabe einer Telefonnummer und die Hinterlegung einer Visitenkarte wird sicherlich nicht ausreichen.

Fazit: Das Hinterlegen eines Zettels im Fahrzeug unter Angabe einer Telefonnummer, kann ausreichen, dass das Fahrzeug letztendlich nicht abgeschleppt wird. Eine Sicherheit dafür, dass das Fahrzeug nicht abgeschleppt wird, bietet ein solcher Zettel jedoch nicht. Wer einen solchen Zettel in das Auto legt, sollte darauf achten, dass er im Falle eines Anrufes dann auch innerhalb weniger Minuten sein Fahrzeug entfernen kann.

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