Antwort 3
Was ist, wenn ich das maßgebliche Parkverbotsschild nicht gesehen habe?
Im Straßenverkehr werden die Parkverbote ganz regelmäßig durch Verkehrsschilder gekennzeichnet. Diese Verkehrszeichen müssen grundsätzlich wirksam aufgestellt sein. Ein Verkehrszeichen ist dann wirksam aufgestellt, wenn ein durchschnittlicher Kraftfahrzeugfahrer dieses bei Einhaltung der nach 1 Straßenverkehrsordnung erforderlichen Sorgfalt, schon mit einem raschen umschauenden Blick wahrnehmen kann.
Es ist demnach maßgeblich, ob ein durchschnittlicher Kraftfahrzeugführer das entscheidende Verkehrszeichen wahrnehmen konnte. Ob Sie es im Einzelfall tatsächlich zur Kenntnis genommen haben, spielt für die Wirksamkeit eines Verkehrszeichens keine Rolle. Es sei darauf hingewiesen, dass die Nichtigkeit und damit die Unwirksamkeit von Verkehrszeichen in der täglichen Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Ganz regelmäßig werden die Verkehrszeichen so aufgestellt sein, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrzeugführer diese auch erkennen konnte. Mit dem Einwand, man habe das Verkehrsschild nicht gesehen, kann daher folgerichtig ganz regelmäßig nicht viel gewonnen werden.