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Ist eine Abschleppmaßnahme immer zulässig?

Die Ordnungsbehörde bzw. die Polizei hat stets das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Dies bedeutet, dass nicht jedes falsch abgestellte Fahrzeuge automatisch abgeschleppt werden darf. Die anordnende Behörde hat in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein Abschleppen des falsch abgestellten Fahrzeuges notwendig und verhältnismäßig ist .

Dies wird stets dann der Fall sein, wenn von dem verbotswidrig abgestellten Fahrzeug eine besondere Gefahr für den ruhenden oder fließenden Verkehr ausgeht. Steht ein Fahrzeug zum Beispiel an einer unübersichtlichen Kreuzung, so wird es regelmäßig abgeschleppt werden dürfen, um die Gefahr eines Unfalls im Kreuzungsbereich zu beheben.

Ebenso wird eine Abschleppmaßnahme regelmäßig dann verhältnismäßig sein, wenn ein Fahrzeug andere Fahrzeuge behindert, auf einem Behindertenparkplatz oder zum Beispiel in einer Zufahrt für Rettungsfahrzeuge abgestellt ist.

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