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Wann ist eine Regelung durch ein Verkehrszeichen nichtig?

Dass eine Regelung durch ein Verkehrschild nichtig und damit ungültig ist, ist die absolute Ausnahme. Eine Nichtigkeit eines Verkehrsschildes als Verwaltungsmaßnahmen ist nur dann anzunehmen, wenn der Mangel an dem Schild oder der Aufstellung so schwerwiegend ist, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Verkehrszeichens ohne weiteres aufdrängt. Dass eine Regelung durch ein Verkehrszeichen unwirksam ist, kommt maximal dann zum Tragen, wenn sich zwei Verkehrszeichen offensichtlich widersprechen, ein Verkehrszeichen durch eine nicht zuständige Behörde aufgestellt wurde oder zum Beispiel ein Verkehrszeichen ohne Genehmigung der Straßenverkehrsamtes von einer Baufirma oder einer Privatperson aufgestellt wurde.

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