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Wann ist eine Abschleppmaßnahme zulässig?

Ein Abschleppen ist grundsätzlich dann zulässig, wenn entgegen von Straßenverkehrsvorschriften ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr abgestellt wird. Wird der Straßenverkehr durch das falsch geparkte Fahrzeug behindert, so kann das Fahrzeug abgeschleppt werden. Eine Abschleppmaßnahme darf jedoch nur erfolgen, wenn die Abschleppmaßnahme verhältnismäßig war. So darf grundsätzlich ein Fahrzeug dann nicht abgeschleppt werden, wenn das Kfz im normalen Straßenverkehr keine wesentliche Beeinträchtigung darstellt.

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