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Immer wieder kommt es im Ausland zu einem Verkehrsunfall mit dem eigenen Pkw. Es stellt sich dann nicht selten die Frage, was in einer solchen Situation zu tun ist. Diese Frage stellt sich insbesondere deshalb, weil bei einem Verkehrsunfall z.B. in Frankreich das französische Recht gilt. Die Regelungen im französischen Recht können dann aber von dem deutschen Recht nicht unerheblich abweichen.

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