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Was Sie im Fall eines Auslandsunfalls tun sollten:

1) Rufen Sie die Polizei. Achten Sie darauf, dass diese den Unfall ausreichend dokumentiert. Wichtig ist es, das die Polizei die Namen, die Anschriften und die Kennzeichen der unfallbeteiligten Personen bzw. Fahrzeuge mit aufnimmt.

2) Notieren Sie sich ebenfalls die Namen, die Anschriften und die Kennzeichen der unfallbeteiligten Personen bzw. Fahrzeuge. Notieren Sie sich zudem den genauen Unfallort, den Tag und die Uhrzeit des Unfalls.

3) Lassen Sie sich auch die Daten der den Unfall aufnehmenden Polizeidienststelle geben. Fragen Sie nach dem Aktenzeichen. Dies gewährleistet, dass Sie zu Hause z.B. Ihrem Rechtsanwalt gleich mitteilen könne, bei welcher Behörde Akteneinsicht genommen werden kann.

4) Ist an dem Unfall ein Fahrzeug beteiligt, welches nicht in der EU zugelassen ist, sollten Sie sich unbedingt die so genannte "Grüne Karte" aushändigen lassen. In solchen Fällen ist für die Unfallabwicklung das "Büro Grüne Karte" zuständig, welches in dem Land, in dem sich der Unfall ereignet hat, seinen Sitz hat. Über das "Büro Grüne Karte" kann der Unfall dann regelmäßig sicher abgewickelt werden. Gerade auch in diesen Fällen sollten Sie jedoch möglichst zeitnah einen Verkehrsrechtsanwalt aufsuchen.

5) Informieren Sie Ihre eigene Haftpflichtversicherung über den Unfall.

6) Beauftragen Sie unbedingt eine Rechtsanwalt mit der Regulierung ihrer eigenen Unfallschäden.

7) Lassen Sie sich für sämtliche Ausgaben zum Beispiel für Abschleppkosten, Übernachtungskosten oder Medikamente Nachweise und Zahlungsbelege erteilen. So stellen Sie sicher, dass Sie später sämtliche Kosten nachweisen und diese gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung auch tatsächlich geltend machen können.

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