Antwort11
Bußgeldbescheid
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides Widerspruch einlegen. Dieser muß nicht begründet werden. Es reicht, wenn Sie den Widerspruch fristgerecht bei der Bußgeldbehörde einreichen und erkennbar ist, dass Sie den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren möchten.
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