Antwort3
EU-Führerschein
Seit 1999 besteht die Möglichkeit, einen EU-Führerschein im Ausland nach Ablauf der Sperrfrist legal zu erwerben. Der EuGH hat dies mit Urteil vom 29.04.2004 nochmals ausdrücklich bestätigt.
Dieser Führerschein ist in allen EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich ohne Einschränkung gültig. Das beinhaltet den Nachweis, dass man sich mindestens 185 Tage pro Jahr dort aufhält und eine berufliche oder geschäftliche Verbindung dorthin besteht - egal ob es das Melderecht des jeweiligen Staates vorschreibt. Ohne ordentlichen Wohnsitz können Sie den Führerschein somit nicht legal erwerben.
Seit dem 19.01.2009 können die deutschen Behörden die "Anerkennung" aber verweigern, wenn ein deutscher Führerschein nicht erteilt wurde, weil eine MPU nicht absolviert worden ist. Seien Sie daher spätestens seit dem 19.01.2009 mit EU-Führerscheinen sehr vorsichtig, weil eine Umgehung einer MPU durch Beschaffen eines EU-Führerscheins nicht mehr funktionieren wird.