Antwort8
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis dürfen Sie ab dem Zeitpunkt, in dem Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, kein Kraftfahrzeug mehr führen. Führen Sie dennoch ein Kraftfahrzeug, obwohl Sie keinen Führerschein mehr haben, machen Sie sich wiederum erneut strafbar gem. 21 des Straßenverkehrsgesetzes. 21 StVG droht demjenigen, der ohne Führerschein ein Kraftfahrzeug führt, eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe an. Insofern ist dringend davon abzuraten, nach Entziehung der Fahrerlaubnis noch ein Kraftfahrzeug zu führen.
Mofas sind nicht fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Daher dürfen Sie, auch wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, eine Mofa im Straßenverkehr führen.