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Wie kann ich gegen die Auflage eines Fahrtenbuches vorgehen?

Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage stellt ein Verwaltungsakt dar. Ein solcher Verwaltungsakt kann von dem Betroffenen wie jeder Verwaltungsakt mit Hilfe eines Widerspruchs beziehungsweise mit Hilfe einer verwaltungsgerichtlichen Klage angefochten werden.

Die Widerspruchsbehörde bzw. das Verwaltungsgericht wird dann die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Fahrtenbuchauflage beurteilen. Geht der Betroffene daher daher davon aus, dass die Anordnung der Fahrtenbuchauflage unrechtmäßig, z.B. unverhältnismäßig war, so sollte er möglichst unverzüglich den jeweiligen geeigneten Rechtsbehelf nutzen. Zu beachten ist insbesondere, dass das Gesetz sowohl für den Widerspruch als auch für die Klageerhebung bestimmte Fristen vorsieht, die unbedingt eingehalten werden müssen. Werden der Widerspruch oder die Klage erst nach Ablauf der jeweiligen Frist eingelegt, so bleibt zu befürchten, dass allein aufgrund des Ablaufs der Frist der Widerspruch bzw. die Klage abgewiesen werden.

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