Beweissicherungsverfahren

Kommt es dennoch zu einem Rechtsstreit, so ist zu überlegen, ob Sie nicht ein sog. Beweissicherungsverfahren durchführen lassen möchten. Bei diesem Verfahren wird vor einem etwaigen ordentlichen Zivilverfahren nur ein ansonsten ggf. zu befürchtender verlustiger Beweis gesichert. Der Vorteil ist, dass Sie Ihr Fahrzeug unabhängig von der Dauer eines Prozesses in erster oder zweiter Instanz nach einem durchgeführten Beweissicherungsverfahren reparieren oder verschrotten lassen können, da die Beweise, z.B. ob ein Mangel vorlag, bereits gesichert wurden. Nach einem Beweissicherungsverfahren können Sie Ihr Fahrzeug auch unproblematisch verkaufen, was sich ansonsten in einem laufenden Prozess ggf. schwierig gestalten könnte.

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