Antwort3
Aufbauseminar
Begehen Sie in Ihrer Probezeit erstmalig einen A- Verstoß bzw. zwei B-Verstößen so wird die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen eine Teilnahme an einem Aufbauseminar in einer Fahrschule anordnen. Sie sind dann grundsätzlich zur Teilnahme verpflichtet. Dies selbst dann, wenn Sie bereits vorher freiwillig an einem Aufbauseminar zum Abbau von Punkten teilgenommen haben. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, wird Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. In diesem Fall würde Ihre Probezeit ruhen. Die Wiedererteilung einer "neuen" Fahrerlaubnis ist dann erst wieder möglich, wenn Sie die Teilnahme an einem Nachschulungskurs (Aufbauseminar) nachweisen können. Neben diesen Maßnahmen verlängert sich Ihre Probezeit aufgrund des A- Verstoßes bzw. aufgrund Ihrer zwei B-Verstößen um weitere zwei Jahre. Endete Ihre Probezeit eigentlich am 31.06.2006, so endet sie aufgrund des A- Verstoßes bzw. aufgrund der zwei B-Verstöße nunmehr am 31.06.2008.