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Was ist zu beachten, wenn das Angebot einen guten Eindruck macht und ich mir das Fahrzeug anschauen möchte?

Sollten Sie tatsächlich Interesse an dem angebotenen Fahrzeug haben, so kommen Sie nicht darum herum, vorher Kontakt zu dem Verkäufer aufzunehmen. Gerade bei längeren Anfahrten, sollten Sie den Verkäufer vorher kontaktieren und sich vergewissern, dass das angebotene Fahrzeug auch tatsächlich noch zum Verkauf steht. Da Angebote im Internet auch einige Wochen alt sein können, schützt Sie eine Nachfrage davor, ggf. mehrere hundert Kilometer gefahren zu sein und feststellen zu müssen, dass das Fahrzeug bereits verkauft wurde. Bei dem Gespräch mit dem Verkäufer sollten Sie dann auch noch einmal die wichtigsten Daten, wie Kilometerlaufleistung, Alter, Kaufpreis etc. kurz erörtern. Sie stellen so sicher, dass das Angebot keinen Tippfehler enthält und der Verkäufer sich nachher darauf beruft.

Bei allen Fahrzeugangeboten sollten folgende Regeln eingehalten werden:

1) Der Verkäufer sollte keine Anzahlung verlangen. Es gilt die Regel, dass das Fahrzeug Zug um Zug gegen Übergabe des Geldes übereignet wird.

2) Sie sollten eine Adresse und eine Festnetz- bzw. Handynummer haben, unter der Verkäufer auch tatsächlich erreichbar ist. Die Kontaktaufnahme zwischen Ihnen und dem Verkäufer sollte nicht ausschließlich per E-Mail möglich sein. Sie sollten vorher mit dem Verkäufer auch tatsächlich gesprochen haben. Dadurch erhalten Sie bereits einen ersten Eindruck vom Verkäufer und schrecken potentielle Betrüger ab.

3) In jedem Fall sollten Sie das Fahrzeug vorher selbst besichtigt haben. Es ist diesbezüglich sinnvoll, wenn vorhanden, eine andere Person, am besten eine fachkundige Person, bei der Besichtigung dabei zu haben. Diese Person kann später als Zeuge fungieren. Zudem verhandelt es sich mit zwei Personen regelmäßig besser. Bei der Besichtigung des Fahrzeuges, sollten Sie sich Zeit lassen und sich nicht vom Verkäufer drängen lassen. Besichtigen Sie das Fahrzeug in aller Ruhe.

4) Machen Sie eine ausgiebige Probefahrt. Zur Überprüfung des Fahrzeugs können Sie in die im Verkehrsrechtsforum abgelegte Checkliste Kaufvertrag benutzen. Diese sollten Sie dann bei der Besichtigung Punkt für Punkt durchgehen.

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