Antwort6
Kraftfahrtunfallversicherung
Verletzen sich Personen durch Unfälle beim Lenken, Benutzen, Be- und Entladen, beim Ein- und Aussteigen sowie durch das Abstellen des Kraftfahrzeugs, so tritt hierfür ggf. weder die Haftpflicht, noch die Teil- oder Vollkaskoversicherung ein. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit, eine sog. Kraftfahrtunfallversicherung abzuschließen. Die Kraftfahrtunfallversicherung kann im Fall des Unfalls auf Tagegeld bei Berufsunfähigkeit, auf Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld oder Rentenzahlung bei Invalidität in Anspruch genommen werden.