Rechte der Versicherung im Schadensfall

Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung hat das Recht, alle ihm zur Befriedigung oder Abwehr der Ansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen der versicherten Personen abzugeben.

Werden gegen Sie bzw. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung Ansprüche von Dritten erhoben, so hat Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung einen eigenen Entscheidungsspielraum, ob, welche und in welcher Höhe sie geltend gemachte Schäden reguliert. Sie haben als Versicherter grundsätzlich keine Möglichkeit, Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung anzuweisen, von Dritten geltend gemachte Schäden nicht zu regulieren. Der Geschädigte hat insoweit neben den Schadensersatzanspruch Ihnen gegenüber auch einen sog. Direktanspruch gegenüber Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, so regelt das Gesetz, dass der Kfz-Haftpflichtversicherung die Führung eines Rechtsstreits zusteht. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist daher berechtigt, einem Rechtsanwalt zu bestimmen und diesen mit der Prozessführung zu beauftragen. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist daher berechtigt, den Rechtsanwalt zu bestimmen, der für Sie und für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung den Prozeß führt. Sollte es daher zu einem Gerichtsverfahren kommen, in den auch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung involviert ist, so dürfen Sie nicht ohne weiteres einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass die Rechtsanwaltskosten durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung nicht übernommen werden und Sie darauf sitzen bleiben.

Sie sollten in jedem Fall überlegen, ob Sie nicht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen. Diese nimmt Ihnen das Kostenrisiko im Fall des Unfalls ab und kostet Sie nur einen geringen Jahresbeitrag. Vergleichen Sie jetzt die günstigsten Versicherer miteinander und klicken Sie unten.

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