Antwort 11
Wann kann ein Leasingvertrag gekündigt werden?
Ganz regelmäßig sieht ein Leasingvertrag ein ordentliches Kündigungsrecht zu Gunsten des Leasingnehmers nicht vor. Ein Kündigungsrecht besteht daher ganz regelmäßig nur in der Form eines außerordentlichen, fristlosen Kündigungsrechtes. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht sieht das Gesetz nur bei besonders schwerwiegenden Vertragsstörungen des Leasingverhältnisses vor.
Eine solche schwerwiegende Vertragsstörung kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn der Leasingnehmer mehrere fällige Leasingraten in Folge nicht bezahlt hat. Eine schwerwiegende Vertragsstörung wird auch dann zu bejahen sein, wenn das Leasingfahrzeug gestohlen wird oder es einen Totalschaden erleidet.