Antwort 7
Was für Arten von Leasingverträge gibt es?
Leasingverträge können grundsätzlich unterschiedlich ausgestaltet sein. Es wird diesbezüglich der Leasingvertrag als Restwertvertrag, Vertrag mit Andienungsrecht bzw. als Kilometerleasingvertrag angeboten. Zwischen diesen Arten von Leasingverträgen können ganz erhebliche Unterschiede bestehen. Der Leasingnehmer sollte sich daher zu vorher informieren, welcher Leasingvertrag für ihn am günstigsten ist.
Bitte beachten Sie, dass über einen Leasingvertrag grundsätzlich kein Recht des Leasingnehmers besteht, das Leasingfahrzeug nach Ende der Leasingzeit übernehmen zu können. Die Möglichkeit eines Ankaufrechts muss im Leasingvertrag bzw. mit dem Händler ausdrücklich vereinbart werden. Nur bei der Vereinbarung eines solchen Ankaufsrechts hat der Leasingnehmer einen Anspruch darauf, das Fahrzeug zu den vereinbarten Konditionen am Ende des Leasingvertrages ankaufen zu können.
Hat der Leasingnehmer ein solches Ankaufsrecht wirksam vereinbart, so stellt sich die Frage, zu welchem Preis er am Ende der Leasingzeit das Fahrzeug ankaufen kann. Die Frage welchen Preis der Leasingnehmer für den Ankauf des Leasingfahrzeugs am Ende der Leasingzeit an den Leasinggeber bzw. an den Händler zu zahlen hat, beantwortet sich danach, welche Konditionen für den Ankauf vereinbart wurden.