Antwort 4
Was für Ansprüche habe ich, wenn das Leasingfahrzeuge Mängel aufweist?
Selbstverständlich können auch bei einem Leasingfahrzeug Mängel auftreten. Es stellt sich dann regelmäßig die Frage, welche Ansprüche der Leasingnehmer wem gegenüber hat.
Zeigen sich innerhalb der Gewährleistungszeit (bei neuen Fahrzeugen zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeuges) oder innerhalb der Garantiezeit Mängel, so kann wenn der Leasingnehmer seine nach dem Gesetz geregelten Sachmängelgewährleistungsansprüche geltend machen.
Der Leasingnehmer hat hierbei grundsätzlich die gleichen Sachmängelgewährleistungsansprüche wie jeder andere Fahrzeugkäufer. Insbesondere hat der Leasingnehmer zunächst das Recht auf Nachbesserung bzw. einen Anspruch auf Nachbesserung gegenüber dem Leasingnehmer und gegenüber dem Fahrzeughändler, von dem er das Fahrzeug bekommen hat. Kommt der Fahrzeughändler seiner Nachbesserungspflicht nicht nach, so hat der Leasingnehmer einen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag bzw. auf Minderung des Kaufpreises.
Diese Sachmängelgewährleistungsansprüche stehen dem Leasingnehmer aus abgetretenem Recht zu. Der Leasinggeber hat die Sachmängelgewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag mit dem Händler in dem Leasingvertrag ganz regelmäßig an den Leasingnehmer abgetreten. Durch den Leasingvertrag wurde sodann zeitgleich zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber vereinbart, dass der Leasingnehmer die Sachmängelgewährleistungsrechte im eigenen Namen und auf eigene Kosten durchzusetzen hat.
Sollte sich am Leasingfahrzeug ein Mangel zeigen, so sollte der Leasingnehmer unverzüglich sowohl den Fahrzeughändler als auch den Leasinggeber hiervon in Kenntnis setzen. Die Ansprüche hat der Leasingnehmer jedoch ganz regelmäßig im eigenen Namen und auf eigene Kosten gegenüber dem Fahrzeughändler geltend zu machen.