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Was sollte der Leasingnehmer während der Vertragslaufzeit beachten?

Der Leasingnehmer sollte sich während der Vertragslaufzeit insbesondere darüber bewusst sein, dass es sich bei dem Leasingfahrzeuge nicht um sein Eigentum handelt. Das bedeutet für ihn insbesondere, dass er damit nicht so verfahren kann, wie er mit seinem eigenen Fahrzeug umgehen würde. Er hat sich vielmehr so zu verhalten, als wenn er das Fahrzeug von einem Autovermieter gemietet hätte.

Dies bedeutete dann für ihn im einzelnen folgendes:

1) Der Leasingnehmer sollte das Fahrzeug gut pflegen. Er sollte insbesondere Lackkratzer, Beulen oder sonstige Beschädigungen vermeiden.

2) Der Leasingnehmer musste das Fahrzeug auch in technischer Hinsicht gut warten. Dazu gehört auch, dass der Leasingnehmer die Wartungsintervalle einhält. Der Leasingnehmer muss das Leasingfahrzeug folglich zu den jeweils anstehenden Inspektionen vorführen.

3) Treten am Leasingfahrzeug Mängel auf, so sollte sich der Leasingnehmer vor einer möglichen Reparatur mit dem Leasinggeber in Verbindung setzen. Der Leasingnehmer sollte keinesfalls die Reparaturen auf eigene Faust durchführen oder in einer Werkstatt durchführen lassen. Es sollte zunächst Rücksprache mit dem Leasinggeber halten. Der Leasingnehmer ist zudem gehalten, auftretende Fahrzeugmängel möglichst unverzüglich in einer Fachwerkstatt beheben zu lassen.

4) Der Leasingnehmer sollte nicht ohne Rücksprache Veränderungen am Leasingfahrzeuge vornehmen. Insbesondere Veränderungen, die dauerhaft sind, sollten unterbleiben. Auch wenn der Leasingnehmer sein Fahrzeug gerne tiefer legen oder umlackieren möchte; das Fahrzeug steht nicht in seinem Eigentum und darf daher nicht verändert werden.

5) Sollte es mit dem Leasingfahrzeug zu einem Unfall kommen, so sollte der Leasingnehmer den Leasinggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Bevor man die Reparatur des Unfallschadens in Auftrag gibt, sollte ebenfalls zuvor Rücksprache mit dem Leasinggeber genommen werden.

6) Lesen Sie in Ihrem Leasingvertrag ganz genau nach, wenn Sie mit dem Leasingfahrzeug ins außereuropäische Ausland fahren wollen. Es ist zuvor zu klären, ob Sie dies nach den Leasingbestimmungen überhaupt dürfen. Fahren Sie ins außereuropäische Ausland und wird dort das Leasingfahrzeug gestohlen, so kann es gegebenenfalls Schwierigkeiten mit dem Leasinggeber geben.

7)Grundsätzlich darf das Leasingfahrzeug nur von dem Leasingnehmer geführt werden. Das Fahrzeug sollte daher nicht verliehen werden. Falls grundsätzlich auch andere Personen berechtigt sein sollen, dass Fahrzeug führen zu dürfen, so sollte dies ausdrücklich im Leasingvertrag mit vereinbart werden. Kommt es mit dem Leasingfahrzeug zu einem Unfall und war zu diesem Zeitpunkt eine andere Person als der Leasingnehmer bzw. als eine Person, die im Leasingvertrag ausdrücklich zu Führen des Kraftfahrzeuges ermächtigt war, am Steuer, so kann es wiederum Probleme mit dem Leasinggeber geben.

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