Antwort5
Tilgungshemmung
Begehen Sie vor Ablauf der Tilgungsfrist einen weiteren punktbewehrten Verkehrsverstoß oder eine weitere Straftat, so wird die Tilgung gehemmt. Das bedeutet, dass die eigentlich nach Ablauf der Tilgungsfrist zu löschenden Eintragungen so lange nicht gelöscht werden können, bis für alle Eintragungen, also auch für die neuen Punkte, die Tilgung eintreten würde.