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Was gilt, wenn in dem TÜV-Bericht Mängel festgestellt wurden?

Wurden in dem TÜV-Bericht Mängel festgestellt, so musste ein Kfz-führer diese Mängel möglichst unverzüglich, jedoch innerhalb von spätestens zwei Monaten beheben lassen. Nach Behebung der Mängel musste er sein Fahrzeug dann wieder vorführen.

Diese Mängelbeseitigungsfrist ist nunmehr auf einen Monat verkürzt worden.

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