Antwort10
Gutachterkosten
Grundsätzlich sollten Sie veranlassen, dass über den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden ein Gutachten erstellt wird. Dieses ist sehr hilfreich und die Kosten für das Gutachten müssen grundsätzlich auch von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet werden. Sollte das Gutachten dennoch einmal aus Ihrer Sicht zu niedrig ausfallen, so sollten Sie den Gutachter darauf ansprechen und das zu niedrige Gutachten noch nicht an die Versicherung senden. Ggf. hat der Gutachter etwas übersehen und bessert das Gutachten nach.
Tut der Gutachter dies nicht, so haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf einen Zweitgutachter. Doch Vorsicht: Die Kosten eines Zweitgutachters zahlen die Versicherungen ganz regelmäßig nicht. Bevor sie demnach einen zweiten Gutachter beauftragen, sollten Sie sich bei einem Verkehrsrechtsanwalt informieren, ob ein solche erfolgsversprechend ist und wer die Kosten in Ihrem Fall zu tragen hat. Denn es bringt sicherlich nichts, wenn Sie zwar nachher ein 200,00 € höheres Gutachten haben, aber die Kosten in Höhe von 600,00 € selbst tragen müssen.