Antwort3
eigenständige Schadensregulierung
1) Sie können den Schaden selbst regulieren. Dies bietet sich insbesondere an, wenn der Schaden gering ist, die Haftungslage klar ist und so zu erwarten ist, dass die Versicherung den Schaden schnell und unkompliziert regulieren wird. Sind Sie jedoch rechtsschutzversichert, sollten Sie die Regulierung in jedem Fall einem Rechtsanwalt übergeben.
2) Gerade bei größeren Schäden, sollten sie sich jedoch an einen Verkehrsrechtsanwalt wenden. Dieser weiß, wie die Regulierung schnell und umfassend erledigt werden kann. Zudem hat die Versicherung auch die Kosten des Verkehrsanwaltes zu tragen. Dies zumindest soweit, wie die gegnerische Haftpflichtversicherung von der Haftungsquote her auch für den Schaden eintreten muß. Hat der Gegner den Unfall daher allein verurschuldet, so muß die gegnerische Haftpflichtversicherung auch Ihre Rechtsanwaltskosten zu100 % tragen. Haftet der Unfallgegner hingegen nur zu 75%, so muß seine Versicherung auch nur 75% des gesamten Schadens und damit auch nur 75 % der Anwaltskosten tragen. Sind Sie verkehrsrechtsschutzversichert, so sollten Sie in jedem Falle einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragen, da Sie ja in jedem Fall ohne Kostenrisiko dastehen.