Absolute Tilgungsfrist

Absolute Tilgungsfrist

Punkte aus Ordnungswidrigkeiten werden in jedem Fall und unabhängig von anderen späteren Eintragungen spätestens nach fünf Jahren gelöscht. Dies gilt folglich unabhängig von weiteren späteren Eintragungen, die die Löschung der alten Punkte eigentlich gehindert hätten.

Im obigen Beispielsfall würden die Punkte aus dem Rotlichtverstoß demnach spätestens am 01.09.2012 gelöscht.

Aber Achtung:

Bei Eintragungen aufgrund von Ordnungswidrigkeiten im Sinn des 24a StVG (z.B. Trunkenheits- oder Drogenfahrt) gilt diese absolute Tilgungsfrist von fünf Jahren nicht! Eine solche Eintragung wird stets durch neue Ordnungswidrigkeit gehemmt. Eine Tilgung ist erst zulässig, wenn für alle Eintragungen die Tilgungsreife eingetreten ist.

Noch mehr fundierte Informationen finden Sie hier!

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