Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftf
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Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen |
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198 |
Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war |
34 Abs. 3 Satz 3, Abs. 8 31d Abs. 1 42 Abs. 1, 2 Satz 2 69a Abs. 3 Nr. 4 |
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198.1 |
bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt |
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Tabelle 3 Buchstabe a |
198.2 |
bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht |
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Tabelle 3 Buchstabe b |
199 |
Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, eines Anhängers oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war |
31 Abs. 2 i.V.m. 34 Abs. 3 Satz 3, Abs. 8 42 Abs. 1, 2 Satz 2 31d Abs. 1 69a Abs. 5 Nr. 3 |
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199.1 |
bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt |
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Tabelle 3 Buchstabe a |
199.2 |
bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht |
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Tabelle 3 Buchstabe b |
200 |
(weggefallen) |
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