Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftf

Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftf

Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen

198

Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war

34 Abs. 3 Satz 3, Abs. 8 31d Abs. 1 42 Abs. 1, 2 Satz 2 69a Abs. 3 Nr. 4

198.1

bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt

Tabelle 3 Buchstabe a

198.2

bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht

Tabelle 3 Buchstabe b

199

Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, eines Anhängers oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war

31 Abs. 2 i.V.m. 34 Abs. 3 Satz 3, Abs. 8 42 Abs. 1, 2 Satz 2 31d Abs. 1 69a Abs. 5 Nr. 3

199.1

bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt

Tabelle 3 Buchstabe a

199.2

bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht

Tabelle 3 Buchstabe b

200

(weggefallen)

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