Anordnungsgründe für eine MPU

Anordnungsgründe für eine MPU

Selbstverständlich kann die Fahrerlaubnisbehörde nicht ohne trifftige Gründe eine MPU anordnen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann nur in bestimmten Fällen eine MPU von Ihnen anfordern. Die Fahrerlaubnisbehörde ist nicht berechtigt, von Amts wegen eine medizinisch psychologische Untersuchung an Ihnen anzuordnen. Sie kann lediglich ein solches MPU-Gutachten von Ihnen anfordern, welches Sie dann innerhalb einer festgelegten Frist bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen haben.

Grundsätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde aus den folgenden praxisrelevanten Gründen eine MPU anfordern:

-bei Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers
-Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr bei hohem Aggressionspotential im Straßenverkehr
-bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach wiederholter Entziehung oder nach Entziehung aufgrund des Punktsystems
-Ersterwerb der Fahrerlaubnisse der Busklasse sowie bei Verlängerung dieser Klassen nach dem 50. Lebensjahr und Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab dem 60. Lebensjahr
-Alkoholauffälligkeit
-Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauch

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