Anwaltskosten

Unfall gehabt? Sie denken, dass Sie den Unfall schon selbst regulieren können? Gerade bei größeren Schäden, sollten Sie sich jedoch an einen Verkehrsrechtsanwalt wenden. Dieser weiß, wie die Regulierung schnell und umfassend erledigt werden kann. Zudem hat die Versicherung auch die Kosten des Rechtsanwaltes zu tragen. Dies zumindest soweit, wie die gegnerische Haftpflichtversicherung von der Haftungsquote her auch für den Schaden eintreten muß. Hat der Gegner den Unfall daher allein verschuldet, so muß die gegnerische Haftpflichtversicherung auch Ihre Rechtsanwaltskosten zu 100 % tragen. Haftet der Unfallgegner hingegen nur zu 75%, so muß seine Versicherung auch nur 75% des gesamten Schadens und damit auch nur 75 % der Anwaltskosten tragen. Sind Sie verkehrsrechtsschutzversichert, so sollten Sie in jedem Falle einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragen, da Sie ja in jedem Fall ohne Kostenrisiko dastehen.

Als Verkehrsteilnehmer sollten Sie über eine Verkehrsrechtschutzversicherung verfügen. Die Rechtsschutzversicherung trägt im Fall des Falles die anfallenden Rechtsanwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. Mit einer guten Rechtsschutzversicherung können Sie Ihre Rechte ohne Kostenrisiko umfassend durchsetzen. Prüfen Sie jetzt, welche für Sie die günstigste ist!

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