Direktanspruch gegen Versicherung
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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)
Direktanspruch gegen Versicherung
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung hat das Recht, alle ihm zur Befriedigung oder Abwehr der Ansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen der versicherten Personen abzugeben.
Werden gegen Sie bzw. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung Ansprüche von Dritten erhoben, so hat Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung einen eigenen Entscheidungsspielraum, ob, welche und in welcher Höhe sie geltend gemachte Schäden reguliert. Sie haben als Versicherter grundsätzlich keine Möglichkeit, Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung anzuweisen, von Dritten geltend gemachte Schäden nicht zu regulieren. Der Geschädigte hat insoweit neben den Schadensersatzanspruch Ihnen gegenüber auch einen sog. Direktanspruch gegenüber Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.