Einfahren und Anfahren
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Einfahren und Anfahren |
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Aus einem Grundstück, einem Fußgängerbereich (Zeichen 242, 243), einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) auf die Straße oder von einem anderen Straßenteil oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn eingefahren oder vom Fahrbahnrand angefahren und dadurch einen anderen gefährdet |
10 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 10 |
30 € |
47.1 |
- mit Sachbeschädigung |
10 Satz 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 10 |
35 € |
48 |
(weggefallen) |
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