Entziehung der Fahrerlaubnis (Folgen)

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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Entziehung der Fahrerlaubnis (Folgen)

Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis dürfen Sie ab dem Zeitpunkt, in dem Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, kein Kraftfahrzeug mehr führen. Führen Sie dennoch ein Kraftfahrzeug, obwohl Sie keinen Führerschein mehr haben, machen Sie sich wiederum erneut strafbar gem. 21 des Straßenverkehrsgesetzes. 21 StVG droht demjenigen, der ohne Führerschein ein Kraftfahrzeug führt, eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe an. Insofern ist dringend davon abzuraten, nach Entziehung der Fahrerlaubnis noch ein Kraftfahrzeug zu führen.

Mofas sind nicht fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Daher dürfen Sie, auch wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, eine Mofa im Straßenverkehr führen.

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