Entzug der Fahrerlaubnis

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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Entzug der Fahrerlaubnis

Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis erlischt die Fahrerlaubnis gänzlich und muß erneut durch eine Führerscheinprüfung erlangt werden. Jedoch wird vom Gericht regelmäßig eine Sperre ausgesprochen. Während dieser Sperrzeit darf der Verurteilte keinen neuen Führerschein ausgehändigt bekommen. Die Sperrfrist dauert zwischen 6 Monaten und fünf Jahren.

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