Ermiitlungsverfahren

Ermiitlungsverfahren

Die Polizei wird alle nötigen Ermittlungen vornehmen, um Ihnen die Tat nachweisen zu können. Dies wird bei dem Ertappen auf frischer Tat im Straßenverkehr durch Polizeibeamte regelmäßig nicht schwierig sein. Die Ermittlungen werden daher schnell abgeschlossen sein. Nach Abschluss der Ermittlungen wird dann die ausermittelte Akte der Staatsanwaltschaft zugeleitet werden. Diese wird wiederum die Akte auf den Tisch bekommen und sich die Angelegenheit ansehen. Das weitere Vorgehen hängt dann von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft ab. Grundsätzlich wenn ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, also die Staatsanwaltschaft annimmt, dass Sie aufgrund der Aktenlage gem. 316 StGB verurteilt werden können, hat die Staatsanwaltschaft zwei Möglichkeiten:

Zum einen kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragen, der ihnen dann vom Gericht zugesandt wird. Dies ist das schnellere Verfahren und führt dazu, dass sie ohne Hauptverhandlung verurteilt werden. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Staatsanwaltschaft Anklage bei dem Amtsgericht, regelmäßig an Ihrem Wohnsitz, erhebt. In diesem Fall würde dann ein Hauptverhandlungstermin anberaumt. Sie würden dann zu diesem Hauptverhandlungstermin geladen. Wir raten Ihnen diesen Termin nicht ohne Strafverteidiger wahrzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne weiter! In dem Hauptverhandlungstermin haben Sie dann noch einmal die Möglichkeit Ihre Einwände vorzubringen. In der Hauptverhandlung wird dann am Ende der Hauptverhandlung ein Urteil gegen Sie gesprochen.

Strafbefehl und Urteil haben prinzipiell die gleiche Wirkung. Der Strafbefehl ist quasi das vereinfachte Strafurteil. In dem Strafurteil wird noch einmal aufgeführt werden, wann Sie an welchem Ort, mit welcher Blutalkoholkonzentration ein Fahrzeug geführt haben. Dann wird noch einmal 316 StGB zitiert werden. Als Urteilsfolge wird dann in dem Strafbefehl ausgesprochen sein, dass Sie (als Ersttäter) zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 bis 70 Tagessätzen verurteilt werden. Die Tagessatzhöhe errechnet sich aus Ihrem Monatsnettoeinkommen welches wiederum durch 30 geteilt wird. Die Tagessatzhöhe liegt prinzipiell im Ermessen des Strafrichters. Aufgrund der Häufigkeit von Trunkenheitsfahrten hat sich jedoch quasi eine "Preisliste" bei den Gerichten ergeben. Daher ist davon auszugehen, dass die Tagessatzanzahl zwischen 30 und 70 Tagessätzen für eine einfache Trunkenheitsfahrt liegen wird . Sollten Sie bereits mehrfach aufgefallen sein, so kann diese Tagessatzanzahl jedoch auch steigen. Die von Ihnen zu zahlende Strafe errechnet sich dann wie folgt: Nehmen wir an Sie verdienen 1.500 € netto (Ihr Nettoeinkommen wird zur Not geschätzt). Diese 1.500 € werden dann durch die Anzahl von Tagen eines Monats geteilt. Hieraus würde sich dann ergeben (1500,00 € geteilt durch 30 Tage=50 € Tagessatzhöhe). Nehmen wir weiter an, Sie wurden zu 40 Tagessätzen verurteilt. Diese 40 Tagessätze sind dann mit der Tagessatzhöhe von 50 € zu multiplizieren. Hieraus würde sich dann eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 € errechnen.

Im Strafbefehl wird zudem dann ausgesprochen werden, dass ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Zudem wird eine sogenannte Sperrfrist ausgesprochen werden, während der die Fahrerlaubnisbehörde angewiesen wird, ihnen keinen neuen Führerschein auszustellen.



Nachdem ein Tatverdächtiger wegen einer Straftat im Straßenverkehr ermittelt worden ist, wird ihm demnach häufig zunächst vorläufig der Führerschein entzogen. Danach folgen dann weitere Ermittlungen. Die Polizei muss nunmehr wie in jedem Strafverfahren alle be- und entlastenden Tatsachen zusammentragen, die nachher dem Gericht ermöglichen zu entscheiden, ob nunmehr eine Straftat im Straßenverkehr vorgelegen hat oder nicht. Die Polizei wird daher im Folgenden, je nachdem, um welche Straftat es sich handelte, den Tatort sichern, die Unfallstelle sichern und Fotos machen sowie etwaige Personen- oder Sachschäden aufnehmen und den Wert diesbezüglich ermitteln.

Der Betroffene erfährt von diesen Ermittlungsmaßnahmen häufig nichts. Die Ermittlungsbehörden sind jedoch verpflichtet, dem Beschuldigten die Möglichkeit eines rechtlichen Gehörs zu bieten. Dies geschieht in der Regel entweder dadurch, dass der Beschuldigte zur Polizeidienststelle geladen wird, um dort zum Tatablauf gehört zu werden. Bei kleineren Straftaten wird ggf. auch nur schriftlich die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt. Hier kann der Beschuldigte dann schriftlich der Polizei mitteilen, wie sich der Unfall bzw. die Straftat ereignet hat.

Wurden sämtliche Indizien, Beweise und Informationen zusammengetragen, so steht dann oft erst nach Monaten eine Gerichtsverhandlung an. In dieser Gerichtsverhandlung muss dann geprüft werden, ob eine Straftat vorliegt. Zudem muss dann im Strafverfahren geprüft werden, ob die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bestätigt wird und die Fahrerlaubnis endgültig entzogen wird. Erst wenn z. B. das Strafgericht feststellt, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird und das Urteil rechtskräftig wird, so wäre dann ein endgültiger Führerscheinentzug eingetreten.



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