Fahrverbot
Fahrverbot
Die weitaus geringere Maßnahme im Vergleich zum Führerscheinentzug ist das Fahrverbot. Das Fahrverbot unterscheidet sich von dem Führerscheinentzug dadurch, dass dies keine endgültige, sondern nur eine vorübergehende Maßnahme ist. Beim Fahrverbot behält der Führerscheininhaber grundsätzlich seinen Führerschein und seine Fahrerlaubnis. Ihm wird jedoch für einen gewissen Zeitraum verboten ein Kraftfahrzeug zu führen. Der Unterschied zum Führerscheinentzug ist insbesondere, dass nach Ablauf des angeordneten Fahrverbotes ohne Weiteres wieder ein Fahrzeug mit dem eigenen Führerschein geführt werden kann. Ein Fahrverbot kann gemäß 25 StVG bzw. 44 StGB für einen Zeitraum von ein bis drei Monaten angeordnet werden.