Fahrverbot

Die weitaus geringere Maßnahme im Vergleich zum Führerscheinentzug ist das Fahrverbot. Das Fahrverbot unterscheidet sich von dem Führerscheinentzug dadurch, dass dies keine endgültige, sondern nur eine vorübergehende Maßnahme ist. Beim Fahrverbot behält der Führerscheininhaber grundsätzlich seinen Führerschein und seine Fahrerlaubnis. Ihm wird jedoch für einen gewissen Zeitraum verboten ein Kraftfahrzeug zu führen. Der Unterschied zum Führerscheinentzug ist insbesondere, dass nach Ablauf des angeordneten Fahrverbotes ohne Weiteres wieder ein Fahrzeug mit dem eigenen Führerschein geführt werden kann. Ein Fahrverbot kann gemäß 25 StVG bzw. 44 StGB für einen Zeitraum von ein bis drei Monaten angeordnet werden.



Noch mehr fundierte Informationen finden Sie hier!

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.