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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Fahrzeugbrand

Die sog. Teilkaskoversicherung versichert Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstehen. Wird Ihr Fahrzeug demnach z.B. gestohlen oder bei einem Wildunfall beschädigt, so übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung die aufgetreten Schäden abzüglich der Selbstbeteiligung. Geht es bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung um die Regulierung von Schäden dritter Personen, versichert Ihre Teilkaskoversicherung Schäden, die Ihnen selbst entstehen. Sind jeweiligen Vertragsbestimmungen erfüllt, können Sie als Versicherungsnehmer die Zahlung des zur Schadensregulierung erforderlichen Betrags verlangen.

Die Teilkaskoversicherung umfasst regelmäßig folgende Schäden:

Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung des versicherten Kfz, Glasbruchschäden, Schäden der Verkabelung durch Kurzschluß, Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Schäden durch Wildunfälle. Achtung: Als Wild wird nur. sog. Haarwild angesehen. Jegliche Schäden durch Federwild sind von der Teilkaskoversicherung nicht abgedeckt.

Zudem sind Schäden durch Brand oder Explosion abgesichert.

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