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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)

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Fragebogen

Haben Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung herausgefunden, so sollten Sie ihren Schaden bei der Versicherung anmelden. Hat der Gechädigte den Unfall seiner Haftpflichtversicherung gemeldet, so wird sich diese mit Ihnen direkt in Verbindung setzen. Es wird Ihnen ein Fragebogen zugesandt werden, in dem sie angeben müssen, wie sich der Unfall ereignet hat und welche Schäden Ihnen entstanden sind. Zudem werden Ihre Daten abgefragt.

Melden Sie den Unfall im übrigen auch Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung, dies selbst dann, wenn Sie keine Schuld am Unfall haben. Sie sind verpflichtet, den Unfall auch Ihrer eigenen Versicherung zu melden.

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