Fristen

Achten Sie unbedingt auf Fristen! Nichts ist in der Justiz wichtiger als Fristen! Bei einem Bußgeldbescheid gilt grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen ab dem Tag der Zustellung. Falls sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen wollen, müssen Sie innerhalb der Frist rechtzeitig Einspruch einlegen. Beachten Sie, dass der Einspruch schriftlich bei der richtigen Bußgeldbehörde spätestens am Tag des Fristablaufes (24.00 Uhr) eingeht! Sollte die Frist bereits verstrichen sein, gibt es in Ausnahmefällen die Möglichkeit, einen Antrag auf Widereinsetzung in den vorherigen Stand zu stellen. Sollte die Frist verstrichen sein, sollten Sie aber spätestens dann einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen und zwar unverzüglich. Schildern Sie dann schon am Telefon Ihr Frist-Problem, damit der Fachanwalt sofort reagieren kann und muß.



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