Fußgänger

Fußgänger

111

Trotz vorhandenen Gehwegs oder Seitenstreifens auf der Fahrbahn oder außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand gegangen

25 Abs. 1 Satz 2, 3 Halbsatz 2 49 Abs. 1 Nr. 24 Buchstabe a

5 EUR

112

Fahrbahn ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs oder nicht zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung oder an nicht vorgesehener Stelle überschritten

25 Abs. 3 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 24 Buchstabe a

112.1

- mit Gefährdung

25 Abs. 3 Satz 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 24 Buchstabe a

5 EUR

112.2

- mit Sachbeschädigung

10 EUR

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